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28.09.2022 Verordnung

Europäische Gesetzgebung 2037/2000

Die europäische Verordnung Nr. 2037/2000 vom 29. Juni 2000 wurde…



Die europäische Verordnung Nr. 2037/2000 vom 29. Juni 2000 wurde am 29. September im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt seit dem 1. Oktober.

 

1. Seit dem 1. Oktober 2000 ist die Vermarktung von FCKW verboten. Die Benutzung im Rahmen von Wartungsarbeiten ist seit dem 31.12.2000 verboten (dies bedeutet jedoch nicht, dass der Abbau installierter Anlagen obligatorisch ist).

2. Für H-FCKW:

Es ist verboten, H-FCKW in neue Kühl- und Klimasysteme einzubringen, mit zwei Ausnahmen:
– Ab dem 1. Juli 2002 gilt das Verbot für feststehende Klimageräte mit weniger als 100 kW Kühlleistung.
– Ab dem 1. Januar 2004 gilt das Verbot für reversible Klimasysteme und Wärmepumpen.

3. Verbot für die Verwendung von neuen H-FCKW bei Wartungsarbeiten ab dem 1. Januar 2010 und Verbot für die Verwendung von H-FCKW ab dem 1. Januar 2015. (Dies bedeutet, dass zwischen 2010 und 2015 nur recycelte H-FCKW erlaubt sind).

4. Die Rückgewinnung ist in allen Kühl- und Klimasystemen ab dem 1. Oktober 2000 obligatorisch, mit einer Schonfrist für Haushalts-Kühlanlagen bis zum 31. Dezember 2001.

5. Einweggebinde für H-FCKW sind verboten, außer für wesentliche Anwendungen.

6. Die jährliche Leckkontrolle an feststehenden Anlagen von über 3 kg wird obligatorisch.

Europäische Verordnung 2037/2000 downloaden (PDF – 154 Ko)