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Gesetzgebung

 

Veröffentlichung der neuen europäischen Verordnung für die H-FCKW

 


Die neue Verordnung 1005/2009 vom 16. September 2009 wurde am 31.10.2009 im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie löst die bisherige Verordnung 2037/2000 ab und tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Diese neue Verordnung definiert Regeln sowie mitzuteilende Informationen über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen.

Erinnerung: ab dem 01.01.2010 sind H-FCKW als Frischware verboten.

 

Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen zur Verordnung 2037/2000 sind:

 - Verbot entgeltlich oder unentgeltlich rezyklierte H-FCKW zu liefern (Artikel 11-4).
Rezyklierte H-FCKW „dürfen ausschließlich von dem Unternehmen verwendet werden, das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt hat oder für das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt wurde".

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