Gesetzgebung
Veröffentlichung der neuen europäischen Verordnung für die H-FCKW

Die neue Verordnung 1005/2009 vom 16. September 2009 wurde am 31.10.2009 im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie löst die bisherige Verordnung 2037/2000 ab und tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Diese neue Verordnung definiert Regeln sowie mitzuteilende Informationen über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Erinnerung: ab dem 01.01.2010 sind H-FCKW als Frischware verboten.
Die wesentlichen Änderungen bzw. Ergänzungen zur Verordnung 2037/2000 sind:
- Verbot entgeltlich oder unentgeltlich rezyklierte H-FCKW zu liefern (Artikel 11-4).
Rezyklierte
H-FCKW „dürfen ausschließlich von dem Unternehmen verwendet werden, das
die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder Wartung durchgeführt
hat oder für das die Rückgewinnung als Teil der Instandhaltung oder
Wartung durchgeführt wurde".
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Dokumente zur Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr.1005/2009
- Verordnung (EG) Nr. 1494/2007 der Kommission vom 17. Dezember 2007
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Europäische Richtline 2005/90/CE
- Europäische Richtlinie 2002/ 96 / CE
Aktuelles zur Gesetzgebung
- Entwicklung der F-Gas-Verordnung: Sagen Sie bis zum 19. Dezember 2011 Ihre Meinung! (06.11.11)
- Ende des Verkaufs von Cadmiumhaltigem Lot ab dem 9. Dezember 2011 (26.09.11)
- Neue Studie gibt Aufschluss über Ökoeffizienz in der Supermarktkälte (12.11.10)
- Ein Sektor auf dem richtigen Weg: Die F-GAS Verordnung funktioniert ! (28.06.10)
- EU Kommission packt die Revision der F-Gas VO an (27.04.10)










