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26.03.2018 Technische Dokumente

Wie wählt man seinen Kälteträger im Nahrungsmittelsektor aus?

 
 

Egal ob beim Kühlen oder Heizen einer Maschine oder eines Produkts, beim Kaltlagern oder Schockfrosten: Mit seinen spezifischen Bedürfnissen muss der Nahrungsmittelsektor wissen, wie er seine thermischen Anlagen optimieren kann. Das ist eine große Herausforderung, um seine Produktionsanlagen zu erhalten und den CO2-Fußabdruck zu minimieren.Climalife möchte die Fachleute im Nahrungsmittelsektor darauf hinweisen, dass es keinen „Lebensmittel“-Kälteträger gibt.

 

 

Climalife unterstützt Industrieunternehmen, Anlagenbauer und Fachleute für thermische Anwendungen bei der Planung, Implementierung und Steuerung ihrer Geräte und Anlagen. Das Unternehmen bietet angepasste Lösungen, bei denen Kälte-/ Wärmeträger zur Herstellung oder Konservierung von Lebensmitteln eingesetzt werden können.

 

 

 


➜   Gibt es einen „Lebensmittel“-Kälteträger für Anlagen im Nahrungsmittelsektor?

 

Nein, es gibt nur Kälteträger, die nicht als schädlich eingestuft sind und für die Wärmebehandlung im einfachen Austausch von Wasser für Brauchwassernetze zugelassen werden können.
So sind Greenway® Neo-Kälte- Wärmeträger auf Basis von 1,3-Bio-Propandiol sowie Kälteträger auf MPG-Basis (Friogel® NeoNeutraguard Neo und Solufluid®) gemäß Stellungnahme der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ANSES (ehemalige AFSSA) als Kälteträger für die Wärmebehandlung im einfachen Austausch von Systemen zur Brauchwassererzeugung bis zu einer maximalen Volumenkonzentration von 70 % zugelassen.

Achten Sie auf unzulässige Vermischungen! Der Kälteträger überträgt Energie (Kälte oder Wärme) bei negativen oder positiven Temperaturen und schützt vor Frost und Korrosion. Ein Kälteträger entsteht auf Basis von Glykol (MEG, MPG) oder 1,3-Propandiol, Betain usw., denen Korrosionsinhibitoren zugesetzt werden, und wird entsprechend dem gewünschten Gefrierpunkt verdünnt.

 

Diese Art von Kälteträger ist kein Lebensmittelprodukt. Die Bezeichnung als „Lebensmittel“-Kälteträger erscheint daher völlig unangebracht und führt zu einer Vermischung zwischen dem, was „im Lebensmittelbereich eingesetzt werden darf“ und dem, was konsumiert werden kann.

 

 

 

Welcher Kälteträger darf ich in meinem Herstellungsprozess eines Lebensmittelprodukts verwenden?

 

Für den Herstellungsprozess eines Lebensmittelprodukts empfiehlt Climalife eine Anlage, die jeden Durchgang eines Kälteträgers auf Lebensmittelprodukte vermeidet bzw. verhindert. Da das Vorsichtsprinzip zwingend erforderlich ist, wäre es gefährlich, im Nahrungsmittelsektor Kälteträger auf Basis von Monoethylenglykol (MEG) zu verwenden, selbst wenn das Lebensmittel in keinem direkten Kontakt mit der Wärmeübertragungsflüssigkeit steht. Dies kann schwerwiegende Folgen für eine Lebensmittelumgebung haben.

 

 

 

➜   Was tun bei einem Austritt von Kälteträger auf ein Lebensmittelprodukt?

 

Jede Projektion, Kontamination oder Kontakt des Kälteträgers mit einem Lebensmittel macht es ungenießbar, selbst wenn dieses Produkt im Sinne der Vorschriften nicht als giftig eingestuft ist. Das kontaminierte Lebensmittel muss dann vorsorglich vom Markt genommen und unabhängig von der Zulassung des Kälteträgers vernichtet werden.

 

➜     Darf ein MEG-basiertes Kälteträger im Nahrungsmittelsektor eingesetzt werden?

 

Achtung: Kälteträger auf Basis von MEG (Monoethylenglykol) sind bei Einnahme schädlich. Beachten Sie bitte das Sicherheitsdatenblatt des Produktes.