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23.04.2009 Newsroom

Ab dem 4 Juli 2009 ist eine Zertifizierung erforderlich

Der § 4 vom Artikel 5 von der europäischen Verordnung…

Der § 4 vom Artikel 5 von der europäischen Verordnung 842/2006 besagt: „Bis zum 4. Juli 2009 sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Unternehmen, die die in den Artikeln 3 und 4 genannten Tätigkeiten durchführen, Lieferungen fluorierter Treibhausgase nur annehmen, wenn ihr betreffendes Personal die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Zertifizierung erhalten hat…"

Diese Maßnahme betrifft alle Unternehmen, die an Kälte-und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie an allen Kreisläufen die fluorierte Treibhausgase enthalten, arbeiten.

 

 

Bitte schicken Sie uns so schnell wie möglich eine Kopie Ihrer Betriebszertifizierung zu. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an DKF unter 02150/7073-0.

 

Europäische Verordnung downloaden

 

Deutsche Umsetzung der europäischen Verordnung ChemKlimaschutzV

 

Datum :24/04/2009