Mit der Europäischen Verordnung Nr. 517/2014, bekannt als F-Gas VO, wurde seit dem 1. Januar 2015 ein völlig neuer Mechanismus zur schrittweisen Reduzierung des Verbrauchs von H-FKWs bis 2030 eingeführt, um die Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase zu ermöglichen.
Diese schrittweise Reduzierung der HFCs wird durch mehrere Stufen erreicht:
- Die Einführung von Quoten. Eine Quote ist die Gesamtmenge der HFKW-Kältemittel, angegeben in Tonnen CO2-Äquivalent, die Hersteller und Importeure in den Verkehr bringen können. Ende 2014 hat die Europäische Kommission jedem Hersteller oder Importeur bis 2030 eine jährliche degressive Marketingquote zugeteilt.
- Die Einführung von Vermarktungsverboten für neue Anlagen, die H-FKW enthalten.
- Das Verbot der Verwendung von H-FKW für die Wartung oder Instandhaltung bestehender Kälteanlagen.
Veröffentlichung der neuen europäischen Verordnung für die H-FCKW
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