Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)


Einleitung

  • Anwendungsbereich : Deutschland
  • Typ : Gesetzgebung

Die ChemKlimaschutzV (Chemikalien Klimaschutzverordnung) wurde im Juli 2008 vom Bundestag beschlossen und bestätigt. Sie ist am 01.08.08 in Kraft getreten.

 

Die ChemKlimaschutzV setzt die EU-Verordnung 842/2006 (F-Gase-Verordnung) und die Folgeverordnung Nr. 303/2008 "Festlegung des Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal" in nationales Recht um.

 

Nachfolgend sind die wichtigste Punkte zusammengestellt: 

 

$§ 3 Dichtheitsanforderungen,Verhinderung von Leckagen bei ortsfesten und mobile Kälteanlagen 

§ 4 Rücknahm- und Rückgewinnungsvorschriften, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (5 jahre)

§ 5 persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten (Art. 5 Abs 1 der Verordnung EG 303/2008)

§ 6 Zertifizierung von Betrieben

§ 7 Kennzeichnung der Anlagen

§ 8 Ordnungswidrigkeit

§ 9 Übergangsvorschriften

 

Download die ChemKlimaschutzV

 

Download die Verordnung EG 303/2008