Die Zukunft der F-Gas-Verordnung zeichnet sich ab...


  

In der Climalife Contact Ausgabe Nr. 4 vom Oktober 2012 haben wir Ihnen die Ausrichtungen der Kommission zur Revision der F-Gas-Verordnung vorgestellt. Die Gespräche sind in vollem Gange und dies sind die neusten Entwicklungen, die sich abzeichnen:
Nach dem ersten Textvorschlag wurden 450 Änderungen von den Parlamentariern vorgeschlagen und der irische Vorsitz hat der Kommission für die F-Gas-Verordnung eine zweite Textversion vorgelegt.

 

 

 

 

 

Derzeit zeichnen sich folgende Tendenzen für die Kälte- / Klimatechnik ab:


- Schrittweises Phase-Down im CO2-Äquivalent bis 2030.
- Leckagenkontrolle an jeder Art von Anlage mit verpflichtendem fixem Leckagendetektor für Installationen mit 500 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr.
- Europäische Ausweitung des Verkaufs- bzw. Einkaufsverbots ohne Kapazitätsnachweis.
- Spezifische Auszeichnung der Anlagen und rückgewonnener, regenerierter, abgebauter und exportierter Produkte.
- Ab 1. Januar 2017 Verbot von fluorierten Treibhausgasen mit starkem GWP (über 2500) bei neuen Anlagen.
- Ab 1. Januar 2020 Verbot von fluorierten Treibhausgasen mit starkem GWP (ab 150) bei neuen hermetisch abgedichteten Anlagen.
- Ab 1. Januar 2020 Verbot von Wartung und Unterhalt von Anlagen, die fluorierte Treibhausgase mit starkem GWP (über 2500) nutzen.
- Bis 1. Januar 2030 Autorisierung von Wartung und Unterhalt von Anlagen, die rückgewonnene fluorierte Treibhausgase mit starkem GWP (über 2500) nutzen.
- Ab 1. Januar 2022 Verbot von fluorierten Treibhausgasen mit starkem GWP (über 2500) bei neuen Kühl-Lkw und -Anhängern.
- Temporäre Ausnahme von den Verboten für „Niedertemperaturanlagen" (unter -50 °C) oder aus Sicherheitsgründen.
- Pro-Rata-Zuteilung von Quoten nach den dem EU-Markt zwischen 2008 und 2011 zur Verfügung gestellten Mengen.

 

Der Zeitplan entwickelt sich weiter und mehrere Szenarien sind möglich:

a) Annahme nach der ersten Lesung.
b) Bei Ablehnung nach der ersten Lesung hat die Kommission 3 Monate Zeit, dem Europäischen Parlament einen neuen Text vorzulegen.
c) Die erste erweiterte Lesung ist die am häufigsten von den Institutionen angewandte Option. In diesem Verfahren stimmt das Europäische Parlament nach der zweiten Lesung ab, aber der Europäische Rat bleibt offiziell in einer ersten Lesung, ohne zum zunächst vorgesehenen Datum Stellung beziehen zu müssen. Dies ermöglicht es den Institutionen, formlos zu verhandeln, um einen Kompromiss zu finden. Während des Trialogs wird Artikel für Artikel verhandelt, bis man zu einer Einigung kommt.

Hinweis: Während der Phase des Parlamentsvorbehalts (März bis Mai: europäischer Wahlkampf) fällt die Legislative keine Entscheidung.