• R-22 Verbot | ![]() |
| Haben Sie oder Ihr Kunde H-FCKW R22-Kälteanlagen im Bestand? Wir haben garantiert die richtige Lösungen für Sie! Wir bieten Ihnen eine vollständige Produktpalette an Kältemitteln sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen an.
Bis Ende 2014 dürfen bestehende Anlagen zu Instandhaltungs- und Wartungszwecken mit aufgearbeitetem R22 wiederbefüllt werden, sofern dieses aus solchen Anlagen entnommen wurde. Ab 2015 tritt das H-FCKW Verbot in Kraft. Dann ist eine Nachbefüllung mit aufgearbeitetem R22 nicht mehr gestattet, jedoch dürfen diese Anlagen weiter betrieben werden wenn kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf erforderlich ist. > Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf! |