Haben Sie R22-Kälteanlagen im Bestand? Wir haben garantiert die richtige Lösungen für Sie!


 

  • R-22 Verbot
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Haben Sie oder Ihr Kunde H-FCKW R22-Kälteanlagen im Bestand?
Wir haben garantiert die richtige Lösungen für Sie!
Wir bieten Ihnen eine vollständige Produktpalette an Kältemitteln sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen an.
  • Aufgearbeitete Kältemittel R-22T
  • Thermodynamische Simulationen

 

Bis Ende 2014 dürfen bestehende Anlagen zu Instandhaltungs- und Wartungszwecken mit aufgearbeitetem R22 wiederbefüllt werden, sofern dieses aus solchen Anlagen entnommen wurde.
Ab 2015 tritt das H-FCKW Verbot in Kraft. Dann ist eine Nachbefüllung mit aufgearbeitetem R22 nicht mehr gestattet, jedoch dürfen diese Anlagen weiter betrieben werden wenn kein Eingriff in den Kältemittelkreislauf erforderlich ist.

> Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!