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30.03.2015 Newsroom

Leckageerkennungssysteme

 
Eine der größten Änderungen für Anlagenbauer- und Betreiber seit dem 1. Januar 2015 betrifft die Ermittlung von Leckagen. 
 
 

 Wie im Rahmen der früheren Version der F-Gas-Verordnung bereits für Anlagen mit einem Füllgewicht über 300 kg festgelegt, sind automatische ortsfeste Gaswarnmelder jetzt mit der Revision der F-Gas-Verordnung (EU 517/2014, Artikel 4 und 5) für Anlagen mit einer Füllmenge über 500 t CO2-Äquivalent obligatorisch.

 

 

Die Produktpalette der ortsfesten Leckdetektoren von Murco enthält Lösungen für jedes Kältemittel. Die Detektoren mit einer bis sechs Sensoren und ein oder zwei Warnstufen geben einen visuellen und akustischen Alarm aus und sichern die Einhaltung der Verordnung.

 

Die Murco MGD stellen Leckagen von in Kälte- und Klimaanlagen verwendeten halogenhaltigen Kältemitteln fest, aber auch Leckagen von NH3, CO2 und Kohlenwasserstoffen.

 

Die Schwellenwerte können je nach zu ermittelndem Kältemittel und Sensorentechnik von 10 bis 10.000 ppm eingestellt werden (Sicherheitsgrenzwerte beachten).

 

Climalife bietet auch Lösungen für die jährliche Kontrolle der Gaswarnmelder an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von uns auf Anfrage.

 

 

Überblick über die Dichtheitskontrollenfristen: