R-22: Das Ende naht !


Rüsten Sie Ihre Anlagen rechtzeitig vorschriftsmäßig um.

"Ab 1. Januar 2010, ist die Verwendung von unverarbeiteten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen (H-FCKW) zur Instandhaltung und Wartung bereits existierender Kälte- und Klimaanlagen verboten; ab 1. Januar 2015 sind alle teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffe verboten." Auszug aus der EU-Vorschrift 2037/2000, veröffentlicht am 29. Juni 2000 im Amtsblatt der EU, Artikel 5.

 

Die Frist ist für die Firmen, die noch R-22 gefüllte Anlagen besitzen, kurz. Diese müssen die Anlagen rechtzeitig umrüsten oder ersetzen, damit sie nicht Gefahr laufen, die Gefrierkette unterbrechen zu müssen!

Die Vielseitigkeit der von Climalife angebotenen Kältemittel bietet eine an jeden Bedarf angepasste Lösung. Unsere Kompetenzen in den Bereichen Service und technische Unterstützung ermöglichen uns, Sie bei der Wahl eines Ihren technischen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechenden Produktes zu empfehlen.

Umrüstung oder Neubau Ihrer Anlagen? Fragen Sie uns nach der entsprechenden Lösung.

Einige Ersatzstoffe für H-FCKW:


R-427A (Forane 427A)

R-422D (ISCEON MO 29)