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11.01.2017 Newsroom

R-32: Seine Eigenschaften verstehen und das richtige Material einsetzen.

Von der F-Gas-Verordnung gefördert und in Japan bereits zum Standard gereift, kommt R-32 jetzt auch europaweit in Aufschwung. Ab 2025 wird der Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 750 in Split-Klimageräten mit einer Füllmenge unter 3 kg untersagt.

Mit einem GWP-Wert von 675 erfüllt R-32 nicht nur die Anforderungen der F-Gas-Verordnung, sondern bietet mit seinen thermodynamischen Eigenschaften eine höhere Energieeffizienz als R-410A, wodurch auch seine Kühlleistung erhöht wird. Gleichzeitig wird außerdem der Bedarf der Anlage und damit der CO2-Fußabdruck des Systems reduziert.

Das von Klimaanlagen-Herstellern wie Daikin, Panasonic und auch Mitsubishi befürwortete Kältemittel R-32 ist eine heute nach EN378 als entzündlich eingestufte Reinsubstanz. Auch wenn eine Überarbeitung der Norm bis zum Ende des Jahres geplant ist, mit der R-32 als schwer entzündbar eingestuft werden sollte, so bleibt es wichtig, die besonderen Merkmale des Mediums beim Gebrauch und beim Transport zu berücksichtigen.

Sein Prüfdruck von 48 bar, der über dem von R-410A liegt, erlaubt nämlich keine Verwendung von Niederdruckbehältern und macht den Gebrauch spezieller vorschriftsmäßiger Gasflaschen für entzündbare Medien mit Linksgewinde-Ventil erforderlich, erkennbar an ihrem roten Farbring und dem Etikett mit einer Flamme auf rotem Hintergrund.

Von wesentlicher Bedeutung ist also der Einsatz von speziell für dieses Kältemittel zugelassenem Material, ob es sich um Rückgewinnungsanlagen, Schlauchleitungen oder Armaturen handelt.

Entsorgt wird R-32 in Rückgewinnungsbehältern für entzündbare Medien.
Als Kältemittel-Experte bietet Climalife R-32 in 12-l-Flaschen mit geeigneter Füllmenge für die jeweilige Systemgröße an. Neben speziellen Rückgewinnungsverpackungen sind auch entsprechende Mittel für den Einsatz erhältlich.