Revision der F-Gas-Verordnung: Europäische Einigung gefunden. Welche Lösungen gibt es für die Zukunft?


 

Am 17. Dezember letzten Jahres haben das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die ENVI-Kommission einen Kompromiss zum Wortlaut der Revision der F-Gas-Verordnung gefunden. Dieser Textentwurf wird während des ersten Quartals 2014 den Institutionen zur Abstimmung vorgelegt. Da es im Vorfeld dieser Einigung schon einige Diskussionen gegeben hat, wäre es überraschend wenn die neue Verordnung nicht verabschiedet würde.

 

Die neue F-Gas-Verordnung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten!

Dieser Text bezüglich fluorierter Gase schlägt bestimmte Maßnahmen für Fachleute der Kälte-, Klima-, Heiztechnik und erneuerbaren Energien vor. Insbesondere ist ein „Phase-Down“ bei den H-FKW* im CO2-Äquivalent vorgesehen, also eine Verringerung der H-FKW-Mengen, die ab 2015 auf den europäischen Markt kommen, unter Berücksichtigung des Treibhauspotenzials (GWP-Wert), um damit bis 2030 eine beträchtliche Reduktion von 79 % zu erreichen.

 

 

 

Konkret bedeutet dies, dass Sie weiterhin H-FKW verwenden können, diese aber im Laufe der kommenden Jahre immer weniger verfügbar sein werden und ihr Gebrauch in der gewerblichen und industriellen Kältetechnik den folgenden Restriktionen unterliegen wird:

- Ab dem 1. Januar 2020 ist der Gebrauch von H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 2500 in neuen ortsfesten Kälteanlagen verboten (Beispiele: R-404A oder R-507), es sei denn die Betriebstemperatur liegt unter -50 °C.

 

- Ab dem 1. Januar 2020 ist der Gebrauch von H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 2500 in neuen hermetisch geschlossenen Kühlschränken und Tiefkühltruhen zur gewerblichen Nutzung verboten. Im Jahre 2022 darf der GWP-Wert dann höchstens noch 150 betragen.

 

- Ab dem 1. Januar 2022, sind H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 150 in neuen Kältezentralen mit einer Leistung ab 40 kW verboten, mit Ausnahme des Hauptkreislaufs von Kaskadensystemen, deren Kältemittel einen GWP-Wert unter 1500 haben muss.

 

- Für die Wartung und Instandhaltung von Systemen, deren Füllmenge bei 40 t CO2-Äquivalent oder darüber liegt, ist ab 2020 die Auffüllung von neuen Kältemittel mit einem GWP-Wert ≥ 2500 in Kälteanlagen verboten, es sei denn die Betriebstemperatur liegt bei < -50 °C.

 

Außerdem sind auch bei der Klimatechnik Gebrauchseinschränkungen vorgesehen. Ab 2020 sind neue mobile autonome Klimageräte mit H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 150 verboten. Neue Split-Systeme mit weniger als 3 kg Kältemittelbefüllung und H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 750 dürfen dann ab 2025 nicht mehr auf den Markt gebracht werden.


Ab sofort gibt es mehrere vorhandene Technologien, mit denen auf diese regulatorischen Entwicklungen der F-Gas-Verordnung reagiert werden kann.

 

Kältemittel mit geringeren GWP-Werten sind bereits erhältlich, Kohlenwasserstoffe oder aber auch halogenfreie chemische Lösungen wie Ammoniak, CO2, Kälte- oder Wärmeträgerflüssigkeiten decken Ihren Bedarf. Climalife ist auf diese Veränderungen vorbereitet und kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wahl zu treffen und dabei auf ein Schlüsselkriterium zu achten: „Energieeffizienz“.

 

- Bis dato ist für neue Systeme mit sog. Direktverdampfung Performax® LT (R-407F) mit einem GWP-Wert von 1824 die Lösung, denn es wird mit seinem geringeren GWP und seiner höheren Energieeffizienz unmittelbar die CO2-Emissionen senken und kann R-404A in neuen oder bestehenden Anlagen bei gewerblichen Anwendungen mit tiefen und normalen Temperaturen ersetzen. Mit Druckbereichen ähnlich R-404A ermöglicht es eine einfache Inbetriebnahme, mit bereits qualifiziertem und befugtem Personal, ohne zusätzliche Ausbildung, ohne die Notwendigkeit komplexer mehrstufiger Systeme, sondern weiterhin mit einfachen einstufigen Systemen deren Technologie sich seit Jahrzehnten bewährt und verwendet wird und deren Zuverlässigkeit nicht mehr nachgewiesen werden muss.

 

- Um bestehende Anlagen ab 2020 noch längern zu sichern, würden aufgearbeitete H-FKW bis 2030 erlaubt bleiben. Dasselbe gilt für recycelte H-FKW, die ursprünglich aus derselben Anlage stammen. Die Rückgewinnung der H-FKW-Mittel von heute verspricht auch künftig eine gute Praxis zu sein.

 

- In Chillern, in CO2-Kaskadenanlagen, Wärmepumpensystemen mit hohen Temperaturen oder aber Kühlschränken kann Solstice® ze (HFO 1234ze), HFO-Kältemittel der 4. Generation mit einem GWP-Wert < 1, R-134a ersetzen, zwar mit einer geringeren sofortigen Kühlleistung aber mit besserer Energieeffizienz.

 

- Solstice® zd ist außerdem ein Kältemittel mit einem GWP-Wert von 5, das R-123 bei der Anwendung in Wärmepumpen mit hoher Temperatur, in Chiller-Zentrifugen oder in Rankine-Zyklen ersetzen kann.

 

- „N13" befindet sich derzeit in der Anwendungstestphase in neuen Installationen und wird ebenfalls eine geeignete Lösung für bestehende Anlagen darstellen. Mit einem GWP-Wert von 604 hat es eine Kühlkapazität und Energieeffizienz, die der von R-134a sehr nahe kommt, was es bzgl. Energie und Umwelt zu einer sehr interessanten Alternativlösung für R-134a macht.

 

- R-32 ist ein bereits bei Climalife erhältliches Kältemittel mit einem GWP-Wert von 675 und wird schon von einigen Herstellern in der Wohnraumklimatisierung eingesetzt. Es ist bereits jetzt wichtig, sich auf die Handhabung brennbarer Kältemittel einzustellen.

 

Schließlich sieht die Verordnung eine Verstärkung der Dichtheitskontrollen für die Systeme vor, sowie zusätzliche Informationen zu der Beschriftung speziell an Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen.

Alle Details zu dieser neuen Verordnung finden Sie in unserer neuen Ausgabe von Climalife Contact, die im Februar 2014 herauskommt.

 

 


Hier die GWP-Werte der derzeit in Ihren Anlagen verwendeten Kältemittel:

 

 

 

* Betroffene H-FKW sind in Anhang 1 des Entwurfs der neuen F-Gas-Verordnung aufgeführt.