Revision der F-Gas-Verordnung: Europäische Einigung gefunden. Welche Lösungen gibt es für die Zukunft?


 

 

   Gesetzgebung

 

 

 

 

 

Revision der F-Gas-Verordnung: Europäische Einigung gefunden. Welche Lösungen gibt es für die Zukunft?

Am 17. Dezember letzten Jahres haben das Europäische Parlament, der Europäische Rat und die ENVI-Kommission einen Kompromiss zum Wortlaut der Revision der F-Gas-Verordnung gefunden. Dieser Textentwurf wird während des ersten Quartals 2014 den Institutionen zur Abstimmung vorgelegt. Da es im Vorfeld dieser Einigung schon einige Diskussionen gegeben hat, wäre es überraschend wenn die neue Verordnung nicht verabschiedet würde.

Die neue F-Gas-Verordnung soll ab dem 1. Januar 2015 gelten!

Dieser Text bezüglich fluorierter Gase schlägt bestimmte Maßnahmen für Fachleute der Kälte-, Klima-, Heiztechnik und erneuerbaren Energien vor. Insbesondere ist ein „Phase-Down“ bei den H-FKW* im CO2-Äquivalent vorgesehen, also eine Verringerung der H-FKW-Mengen, die ab 2015 auf den europäischen Markt kommen, unter Berücksichtigung des Treibhauspotenzials (GWP-Wert), um damit bis 2030 eine beträchtliche Reduktion von 79 % zu erreichen.

 

Konkret bedeutet dies, dass Sie weiterhin H-FKW verwenden können, diese aber im Laufe der kommenden Jahre immer weniger verfügbar sein werden und ihr Gebrauch in der gewerblichen und industriellen Kältetechnik den folgenden Restriktionen unterliegen wird:

- Ab dem 1. Januar 2020 ist der Gebrauch von H-FKW mit einem GWP-Wert ≥ 2500 in neuen ortsfesten Kälteanlagen verboten (Beispiele: R-404A oder R-507), es sei denn die Betriebstemperatur liegt unter -50 °C.

 

Fortsetzung lesen