Überarbeitung der F-Gas-Regelung: Der offizielle Vorschlag wurde nun veröffentlicht!


Am 5. April hat die Europäische Kommission Gesetzesvorschläge im Bereich Luftverschmutzung und Klimawandel vorgelegt, darunter einen Regulierungsvorschlag zur Überarbeitung der EU-Verordnung Nr. 517/2014, besser bekannt als F-Gas II, über fluorierte Treibhausgase.


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 Der von der Kommission vorgeschlagene Text zielt darauf ab, den technologischen Wandel zu beschleunigen, um die Klima- und Energieziele der Europäischen Union zu erreichen.

Der Gesetzesvorschlag zur Revision der F-Gas-Richtlinie wird in alle offiziellen Sprachen der EU übersetzt. Die Diskussionen zwischen den verschiedenen Instanzen der Europäischen Kommission und den Interessenvertretern werden beginnen, um zu einem endgültigen Text zu gelangen, über den im 1. Quartal 2023 abgestimmt werden soll.

 

 


Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum aktuellen Text betreffen:

 

  • Die schrittweise Reduzierung der Verwendung von HFCs und PFCs wird auf 2050 ausgeweitet, um mit den im Kigali Amendment vorgeschlagenen Fristen in Einklang zu stehen.

  • Änderung bei den Quoten, z.B.:
    - Referenzwert
    - inklusive Dosierungsinhalator
    - kostenpflichtige Quoten

  • Abschaffung einiger zusätzlicher Ausnahmen und Verbote für das Inverkehrbringen neuer Ausrüstungen (Anhang IV) im Vergleich zur aktuellen F-Gas-Verordnung, z.B.:
    - über Wärmepumpen
    - Wegfall der Unterscheidung "gewerbliche Kälte"
    - Wegfall der Ausnahme für die Wartung von Anlagen < 40 teq CO2
    - auf elektrischen Schaltanlagen
    - über kosmetische Produkte

  • Gegenseitige Überwachung des europäischen Marktes durch die europäischen Behörden und Rückverfolgung

  • Kampf gegen illegale Produkte

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung über fluorierte Gase, z.B.:
    - Zertifizierung und Rückgewinnung von HFOs
    - Schulung über Alternativen
    - Befürwortung der Verwendung von recycelten und aufgearbeiteten Produkten 

Sie dürfen Ihre Meinung teilen: Die Konsultationsfrist für den Vorschlag zur Überarbeitung der F-Gas-Verordnung wird auf den 20. Juni 2022 verlängert. Jeder Interessenträger kann Kommentare abgeben.