Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die genannte Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 überarbeitet.
Änderungen vor allem hinsichtlich der recycelten teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen wurden vorgeschlagen.
Der Wiederverkauf derselben sollte verboten sein und recycelte H-FCKW dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie von der Firma, die die Rückgewinnung durchgeführt oder geleitet hat, aus Kälte- oder Klimaanlagen rückgewonnen worden sind.
Sobald diese neue EU-Verordnung im offiziellen Blatt herausgebracht wird, werden Sie von uns darüber informiert.
Datum : August 2009
Autor : Delphine Martin